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Zweites Entlastungspaket in Kraft

Mit dem Entlastungspaket erhalten Erwerbstätige eine Energiepreispauschale, ebenso wird der Tankrabatt und das 9-Euro-Ticket eingeführt. Eine Übersicht über die Maßnahmen.

Bundestag und Bundesrat haben dem sogenannten zweiten Entlastungspaket zugestimmt. Damit wird allen aktiv Erwerbstätigen eine Energiepreispauschale von 300 Euro gewährt, ein Tankrabatt für Benzin und Diesel sowie das 9-Euro-Ticket für den öffentlichen Nahverkehr eingeführt und der Kinderbonus und der Bonus für Hartz-IV-Empfänger gewährt. 

Tankrabatt 

Der Tankrabatt wird nicht nur die Mitarbeiter des Bäckerhandwerks entlasten, die mit dem Auto zur Arbeit fahren, sondern auch die Kosten für den Kraftstoff der Auslieferungsfahrzeuge reduzieren. Der Rabatt wird nicht unmittelbar dem Kunden in Form einer Rückerstattung gewährt. Der Rabatt wird dadurch erreicht, dass die Energiesteuer für Benzin um 30 Cent, die für Diesel um 14 Cent reduziert wird. Geplant ist, dass somit die Abgabepreise gesenkt werden. Es wird sich zeigen, ob die Mineralölunternehmen die Abgabepreise in der entsprechenden Größenordnung absenken und die Steuerentlastung an die Kunden weitergeben. Diese Maßnahme soll bereits ab dem 1. Juni greifen. 

Energiepreispauschale 

Zur Entlastung der Bürger angesichts steigender Energiekosten, erhalten alle einkommensteuerpflichtigen Erwerbstätigen eine steuerpflichtige Pauschale von einmalig 300 Euro. Die Auszahlung der Energiepreispauschale hat der Arbeitgeber grundsätzlich mit der Lohnabrechnung für den Monat September vorzunehmen. Er kann die ausgezahlten Beträge grundsätzlich mit der abgerechneten und bis zum 10. September abzuführenden Lohnsteuer verrechnen. In Einzelfällen erfolgt die Abrechnung im Oktober; bitte prüfen Sie zusammen mit Ihrem Lohnbüro bzw. Ihrem Steuerberater, ob in Ihrem Betrieb einer der Ausnahmefälle zur Anwendung kommt.  

In den Fällen von Minijobbern, in denen der Arbeitgeber keine elektronischen Lohnsteuer-abzugsmerkmale abruft, soll eine Auszahlung der Energiepreispauschale an den Arbeitnehmer nur erfolgen, wenn dieser dem Arbeitgeber vor der Auszahlung der Energiepreispauschale schriftlich bestätigt hat, dass es sich um das erste Dienstverhältnis handelt. Diese Bestätigung sollte formlos möglich sein und ist zum Lohnkonto zu nehmen. Diese Regelung soll der Vermeidung eines möglichen Missbrauchs in Fällen dienen, in denen Arbeitnehmer neben einem ersten Dienstverhältnis mit einer der Steuerklassen 1 bis 5 geringfügig beschäftigt oder mehrfach geringfügig beschäftigt sind. 

9-Euro-Ticket 

In den Monaten Juni bis einschließlich August wird man für jeweils 9 Euro pro Monat mit dem öffentlichen Nahverkehr fahre können. Die Tickets sind bereits bei den meisten Unternehmen des ÖPNV zu erwerben. Die Tickets gelten jeweils für den Kalendermonat, in dem sie gekauft werden (wer also am 25. Juni ein Ticket kauft, erwirbt ein Ticket für den Juni, nicht für 30 Tage). Mehrere Unternehmen haben bereits angekündigt, dass sie ihren Abo-Kunden den Differenzbetrag erstatten. Die Tickets gelten ausschließlich für den Nahverkehr und nicht für den Fernverkehr.